Ab wann spricht man von Sehbehinderung?
Beratung & Soziales
Ab wann gilt man in Österreich eigentlich als sehbehindert oder blind? Hier gibt es verschiedene Einstufungsmöglichkeiten, die für den jeweiligen Kontext gelten.
Um den Grad der Sehbehinderung festzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Einstufungen je nach Kontext. Während die WHO Sehbehinderung und Blindheit in die Kategorien Nähe/Ferne einteilt, schaut man sich in Österreich den Visus an, also die Sehschärfe. Diese beschreibt, wie scharf ein Mensch sieht, also inwiefern das Auge fähig ist, Muster oder Konturen zu erkennen.
Wie wird die Sehschärfe gemessen?
Die Sehschärfe misst man mittels einer Sehtafel mit Zeichen in unterschiedlichen Größen. Die zu testende Person muss aus einer bestimmten Entfernung Zeichen erkennen, wobei die letzten Zeichen, die jene Person noch erkennen kann, den Wert der Sehschärfe festlegen. Um die folgenden Einteilungen besser zu verstehen: Bei einer Sehschärfe von 100 Prozent spricht man von einem Visus von 1,0. Das ist allerdings nur der Durchschnittswert. Man kann auch mehr als 100 % haben, das trifft zB auf viele junge Menschen mit ausgeprägter Sehkraft zu. Alles unter dem Wert 1,0 deutet auf eine reduzierte Sehschärfe hin.
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Sehbehinderung nach WHO-Kriterien
Die internationale Klassifikation von Krankheiten (International Classification of Diseases – ICD) teilt Sehbehinderungen in zwei Gruppen ein:
- Sehbehinderung in der Ferne
- Sehbehinderung in der Nähe
Sehbehinderung in der Ferne
- Mild: wenn das Sehvermögen schlechter ist als 6/12 bis 6/18
- Moderate: wenn das Sehvermögen schlechter ist als 6/18 bis 6/60
- Severe: wenn das Sehvermögen schlechter ist als 6/60 bis 3/60
- Blindness: wenn das Sehvermögen schlechter ist als 3/60
Sehbehinderung in der Nähe
Liegt vor, wenn das Sehvermögen schlechter ist als N6 oder M.08 in einer Messdistanz von 40 cm.
Sehbehinderung nach Bundespflegegeldgesetz
Eine wichtige Einteilung der Sehbehinderung in Österreich liefert das Bundespflegegeldgesetz. Im §4 des Bundespflegegeldgesetztes ist die diagnosebezogenen Pflegegeldeinstufung definiert. Hier spielen sowohl die korrigierte Sehschärfe als auch die Gesichtsfelduntersuchung eine entscheidende Rolle. Dabei wird zwischen hochgradiger Sehbehinderung und Praktischer Blindheit unterschieden.
Als hochgradig sehbehindert gilt: wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur einen Visus hat, der kleiner oder gleich…
- 0,05 ohne Gesichtsfeldeinschränkung beträgt.
- 0,1 in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie beträgt (= Ausfall des Sehsinns, der etwa ein Viertel des Gesichtsfelds betrifft, zB im Zuge von Schlaganfällen oder Hirntumoren).
- 0,3 in Verbindung mit einer Hemianopsie beträgt (=Ausfall des Sehsinns, der die Hälfte des Gesichtsfelds betrifft).
- 1,0 in Verbindung mit einer röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung beträgt.
Als praktisch blind gilt: wer am besseren Auge mit optimaler Korrektur einen Visus hat, der kleiner oder gleich…
- 0,02 ohne Gesichtsfeldeinschränkung beträgt.
- 0,03 in Verbindung mit einer Quadrantenanopsie beträgt.
- 0,06 in Verbindung mit einer Hemianopsie beträgt.
- 0,1 in Verbindung mit eine röhrenförmigen Gesichtsfeldeinschränkung beträgt.
Sehbehinderung nach Sozialministeriumservice
Für die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), sowie für die Ausstellung des Behindertenpasses ist das Sozialministierumservice verantwortlich. Basis für die Bestimmung der Feststellung der Behinderung ist die Einschätzungsverordnung, wobei im Kapitel 11.02 „Sehstörungen“ darauf hingewiesen wird, dass für die Beurteilung des Sehvermögens sowohl die korrigierte Sehschärfe als auch Gesichtsfeldausfälle entscheidend ist. Die Einteilung ist eher komplex, weshalb wir empfehlen, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Unser Beratungsteam kann auch gleich beim Ansuchen eines Behindertenpasses behilflich sein.
Warum ist eine Einstufung wichtig?
Eine Bestimmung des Sehvermögens ermöglicht es Menschen mit einer Sehbehinderung Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen zu erlangen. Dadurch wird es zum Beispiel möglich, für Hilfsmittel und deren Finanzierung anzusuchen oder finanzielle Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit zu erlangen.