Ethische Richtlinien
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Erbschaften halten wir uns an die ethischen Richtlinien von Vergissmeinnicht, der Initiative für das gute Testament.
Verantwortungsvoller Umgang mit Erbschaften
Die Hilfsgemeinschaft ist ein Gründungsmitglied von Vergissmeinnicht, der Initiative für das gute Testament und hat sich, wie alle anderen teilnehmenden karitativen Organisationen, zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit Testamenten und Erbschaften verpflichtet. Denn Tod und Sterben sind sehr persönliche Angelegenheiten und werfen ethische und rechtliche Fragen auf.
Wir sind uns der großen Verantwortung gegenüber Testamentsspendern, und deren letztem Willen bewusst und handeln nach folgenden Grundsätzen und ethischen Richtlinien:
Schutz der Privatsphäre
Wir respektieren die Privatsphäre und persönliche Wünsche der potenziellen und bestehenden Testamentsspender.
Sorgfalt und Respekt
Wir gehen respektvoll mit den Interessen und Gefühlen von Testamentsspendern und deren Angehörigen um. Die sorgfältige Erfüllung der Wünsche und Auflagen ist uns oberstes Gebot bei der Annahme von Erbschaften und Vermächtnissen. Zudem halten wir Testamentsspender respektvoll in Erinnerung.
Mittelverwendung
Wir verpflichten uns, die uns anvertrauten Nachlässe für den jeweiligen gemeinnützigen Zweck effizient zu verwenden.
Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Dies gilt für den Umgang mit der Öffentlichkeit, mit Erbschaften und insbesondere mit Testamentsspendern. Wir unterlassen jeden unangemessenen Druck auf deren Entscheidungen und nutzen keine physischen oder psychischen Notlagen von Menschen aus.
Professionalität
Wir informieren über die Möglichkeit der testamentarischen Verfügung für die Hilfsgemeinschaft, empfehlen darüber hinaus aber eine unabhängige Rechtsberatung.
Transparenz
Wir legen eine genaue und nachvollziehbare Rechenschaft über unsere Arbeit und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel ab.
Testamentsspenden und Kontrolle
Bei der Abwicklung einer Testamentsspende wird besondere Sorgfalt angewandt:
- Die Erstbegehung von Immobilien erfolgt mit einem Notar oder von zwei Personen der Hilfsgemeinschaft nach dem 4-Augenprinzip.
- Die Verwertung der Erbschaft erfolgt nach dem 4-Augenprinzip mit dem Ziel, dem Willen des Erblassers zu dienen.
- Wir bemühen uns, die Sach- und Vermögenswerte (z.B. Wertpapiere oder Liegenschaftsanteile) bestmöglich zu bewerten und zu veräußern (z.B. durch Sachverständige).
- Zur Erbmasse können Steuergutschriften, Rückzahlungen (z.B. Kaution), Gutscheine etc. gehören. Wir bemühen uns um eine bestmögliche Ausschöpfung.
- Die Nachlassabwicklung wird so wirtschaftlich und sparsam wie möglich durchgeführt.
- Zweckgewidmete Erbschaften werden nach ihrer Widmung verwendet. Wenn die Verwendung der Testamentsspende für das gewidmete Anliegen nicht mehr möglich ist, wird die Testamentsspende für ähnliche Zwecke eingesetzt.
- Wir verpflichten uns, dass die für uns handelnden Personen, ihre Beziehungen zu Testamentsspendern nicht für private Zwecke ausnutzen. Mitarbeiter dürfen keine persönlichen Geschenke oder sonstige Vorteile annehmen.
Der Gemeinschaft helfen
Zuwendungen über Erbschaften und Vermächtnisse übersteigen den Betrag einer durchschnittlichen Spende und können dadurch Besonderes für die Gemeinschaft bewirken.
Werden auch Sie ein Teil von uns – auf ewig!
Falls Sie darüber nachdenken, die Hilfsgemeinschaft über Ihr Leben hinaus zu unterstützen, beraten wir Sie gerne. Informieren Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten der Testamentsgestaltung und über unser Service für Menschen, die die Hilfsgemeinschaft als Erbin einsetzen.
Ihre Ansprechpersonen
Alle Teammitglieder
Alexandra Masetti
Verlassenschaften und Nachlassspenden
alexandra.masetti@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 30
Sonja Premur
Nachlassspenden und Verlassenschaft