Spielbedingungen
Durch den Kauf von Losen anerkennen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die nachstehenden Spielbedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Lotterie Augenstern 2025 ist das Glücksspielgesetz 1989 in der geltenden Fassung. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, 1200 Wien, Jägerstraße 36, ZVR-Nummer 075310318, ist als Veranstalter gemäß der vom Finanzamt Österreich ausgestellten Genehmigung zur Durchführung der Lotterie Augenstern 2025 berechtigt. Mit der Organisation und Durchführung der Lotterie Augenstern wurde die Geschäftsstelle der Klassenlotterie J. Prokopp Ges.m.b.H., Gumpendorfer Straße 83-85/Haus 2/Top EG, 1060 Wien – im Folgenden kurz Lotteriebüro genannt – beauftragt. Mitarbeiter und Funktionäre des Veranstalters und des Lotteriebüros sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2. Spielvertrag und Abwicklung
Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch durch eine EDV-Rechenanlage über ein elektronisches Mischsystem und kann weder vom Spielteilnehmer noch vom Veranstalter beeinflusst werden. Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Spielteilnehmer kommt durch die Einzahlung des Preises einer 12er-Los-Serie – innerhalb der im Brieftext ersichtlichen Verfallsfrist – auf das Lotteriekonto bei der Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG, IBAN: AT85 2011 1829 6603 0001, BIC: GIBAATWWXXX zustande. Der Spielteilnehmer erlangt sofort nach rechtzeitigem Eingang des Lospreises für die 12er-Los-Serie auf dem Konto des Veranstalters Spiel- und Gewinnberechtigung. Minderzahlungen unter dem Lospreis von € 18,– und Überzahlungen – also über € 18,– hinausgehende Beträge für die 12er-Los-Serien – werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
Originallose: Der Preis für eine 12er-Los-Serie beträgt € 18,– (für das Einzellos € 1,50) und ist für alle Lose gleich hoch. Spielteilnahme: Personen unter 18 Jahren sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, zur Überprüfung der Volljährigkeit Ausweiskopien einzufordern. Losverlust: Für Lose, die verloren gehen, kann der Spielteilnehmer gegen Nachweis des eingezahlten Lospreises bis spätestens sieben Werktage vor der Ziehung beim Lotteriebüro eine Spielbestätigung anfordern. Die Spielbestätigung gilt als Losersatz bei der Einlösung eines Gewinnes. Zahlung und Zahlungsfristen: Der Eingang des Lospreises muss bis spätestens am Tag der Verfallsfrist auf dem oben genannten Lotteriekonto verbucht sein. Zahlungen, die nach Ablauf dieser Frist ankommen, gelten als Loseinzahlung, haben jedoch keinen Anspruch auf die zugeteilten Losnummern. Der Kunde erhält ein gleichwertiges Loskontingent mit neuen Losnummern. Für Loseinzahlungen, die nicht mit der Original-Zahlungsanweisung auf das Lotteriekonto eingezahlt werden (z. B. per Internet-Banking), muss die auf der Zahlungsanweisung vermerkte 13-stellige Zahlungsreferenz unter „Zahlungsreferenz“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zur Los-Serie bzw. zur Reservierungsnummer gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und kann daher die Zahlung nicht eindeutig den erhaltenen Los- bzw. Reservierungsnummern zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Wenn ein Spielteilnehmer mehrere Losbögen bestellt hat, so erlangt er sofort nach rechtzeitigem Eingang der Zahlung für die Losbögen Spiel- und Gewinnberechtigung. Sollte der Spielteilnehmer weniger als den Preis für alle von ihm bestellten Losbögen einzahlen, so wird seine Einzahlung zunächst auf den Losbögen mit der niedrigsten Losbogennummer verbucht, gefolgt von der nächst höheren Losbogennummer. Eine eventuell verbleibende Überzahlung gilt als Spende. Weiters gelten Zahlungseingänge nach dem 6. Juni 2025 als Spende!
3. Gewinnermittlung
Die öffentliche Ziehung findet am 12. Juni 2025, 10:00 Uhr, bei der Österreichischen Lotterien GmbH, Rennweg 44, 1038 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Das Ziehungsergebnis wird ab 20. Juni 2025 im Internet unter www.lotterie-augenstern.at veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die amtliche Verlautbarung des Ziehungsergebnisses am 20. Juni 2025 im digitalen Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Für Informationen steht den Spielteilnehmern auch die kostenlose Service-Telefonnummer 0800 20 20 38 zur Verfügung.
4. Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist
Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferfirmen eingelöst werden. Für alle Gewinne werden vom Veranstalter bzw. vom Lotteriebüro Gewinngutscheine ausgegeben. Die Gewinngutscheine müssen innerhalb der Gewinneinlösefrist von 20. Juni 2025 bis 14. August 2025 beim Veranstalter bzw. Lotteriebüro angefordert werden.
5. Gewinnlisten
Eine Woche nach der Ziehung wird eine Gewinnliste aufgelegt, die allen Loskäufern kostenlos zugesandt wird.
6. Seriengewinne und Einzeltreffer
Gewinngutscheine für Seriengewinne und Einzeltreffer bis € 1.000,– können per Post beim Lotteriebüro J. Prokopp Ges.m.b.H., Geschäftsstelle der Klassenlotterie, Gumpendorfer Straße 83-85/Haus 2/EG, 1060 Wien angefordert werden. Dem Lotteriebüro müssen das Originalgewinnlos (oder die Originalspielbestätigung), der Einzahlbeleg und eine € 1,00-Briefmarke für das Rückporto gesendet werden.
7. Haupttreffer
Hauptgewinne werden persönlich übergeben – nähere Informationen bzw. Übergabetermine erfahren Sie im Lotteriebüro unter der kostenlosen Service-Telefonnummer 0800 20 20 38. Zur Gewinneinlösung müssen das Originalgewinnlos (oder die Originalspielbestätigung) und der Einzahlbeleg vorgelegt werden. Für die Hauptgewinne haben die Gewinner ein „Weitergaberecht“. Die Gewinne können nicht in Bargeld abgelöst werden und sind ausschließlich in Österreich einlösbar. Alle Gewinne müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr vom Gewinner in Anspruch genommen bzw. bei den Lieferfirmen der Gewinne eingelöst oder geltend gemacht werden. Der Versand von Originalbelegen geht auf Kosten und Gefahr des Spielteilnehmers. Weder der Veranstalter noch das Lotteriebüro haften für den Postweg. Zur Einlösung berechtigt ist grundsätzlich der Überbringer des Gewinnloses. Die Identität von Überbringer und Einzahler ist unerheblich und wird nicht überprüft. Jedes bezahlte Gewinnlos ist bis 14. August 2025 gültig bzw. anspruchsberechtigt. Nach Ende der Gewinneinlösefrist verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.
8. Spielgeheimnis
Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51 Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name eines Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden. Die Gewinner erklären sich jedoch bereit, der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs und den Trefferlieferanten für Werbezwecke – insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos der Gewinnübergabe in den Medien der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs bzw. zur Bewerbung weiterer Augenstern-Lotterien – unentgeltlich zur Verfügung zu stehen.
9. Haftung
Der Veranstalter und das Lotteriebüro haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, strafbare Handlungen Dritter oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
© 2025 Lotteriebüro J. Prokopp Ges.m.b.H. Geschäftsstelle der Klassenlotterie, Gumpendorfer Straße 83-85/Haus 2/Top EG, 1060 Wien