Fragen und Antworten
Grundsätzliches zur Nachlassregelung beinhalten unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Fragen und Antworten
Ohne Testament kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen: Ihren Besitz erben Ihre nächsten Blutsverwandten (Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten) sowie Ihr Ehepartner. Lebensgefährten wird ein außerordentliches Erbrecht eingeräumt: Sie erhalten das verbleibende Vermögen, wenn es keine gesetzlichen Erben gibt. Zur Absicherung eines Lebensgefährten ist die Errichtung eines Testaments nötig. Bei alleinstehenden Personen ohne Blutsverwandte erbt der Staat, wenn kein Testament gemacht wurde.
Sie können die Hilfsgemeinschaft als Erbin (mit allen Rechten und Pflichten) einsetzen. Wollen Sie nur einen Teil ihres Nachlasses bzw. einen oder mehrere Wertgegenstände vermachen ist auch das mit einem Legat/Vermächtnis möglich.
Ihr Erbe ist zur Nachlassauflösung verpflichtet. Wenn die Hilfsgemeinschaft als Erbin eingesetzt wird, kümmern wir uns um alles:
- Wir organisieren das Begräbnis nach Ihren Wünschen
- Wir kümmern uns um die Grabpflege
- Wir räumen Ihre Wohnung oder Ihr Haus und kündigen Verträge, z.B. Strom & Gas.
- Wir beachten Ihre Auflagen im Testament.
- Wir handeln nach ethischen Grundsätzen und Richtlinien
- Wir legen genaue und nachvollziehbare Rechenschaft über unsere Arbeit und die Verwendung der uns anvertrauten Mittel ab.
Ein neues Testament widerruft automatisch ein vorhergehendes, vorausgesetzt das neue Testament ist rechtsgültig. Auch ein Legat / Vermächtnis kann so wie ein Testament jederzeit widerrufen werden.
Die Hilfsgemeinschaft ist Partner der Initiative "Vergissmeinnicht", die sachlich und neutral zum gemeinnützigen Vererben informiert. Im Rahmen der Kooperation hat sich die Hilfsgemeinschaft zur Einhaltung ethischer Richtlinien verpflichtet.
Wenn Sie fachliche Beratung benötigen oder ihr handschriftliches Testament auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen wollen, wenden Sie sich an ein Notariat. Das Erstgespräch ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche. Adressen finden Sie unter www.notar.at Möchten Sie einen Anwalt bezüglich Erbrecht kontaktieren, finden Sie sämtliche Informationen dazu auf:
Ja, mit einem Testament können Sie eine gemeinnützige Organisation als Erbe einsetzen. Ihre gesetzlichen Erben erhalten den Pflichtteil. Mit unserem Erbschaftsrechner können Sie anonym und kostenlos den gesetzlichen Pflichtteil und den frei verfügbaren Erbteil berechnen.
Egal ob Sie ein handschriftliches oder notarielles Testament verfassen, kann es im staatlichen Testamentsregister eingetragen werden. Damit ist es sicher verwahrt und wird nach ihrem Ableben aufgefunden. Keinesfalls sollten Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren. Es kann verschwinden, irrtümlich vernichtet oder nicht gefunden werden.
Testaments-Ratgeber
Für weitere Informationen können Sie unseren kostenlosen und unverbindlich Ratgeber per Post anfordern oder sich per E-Mail digital zusenden lassen. Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren.
Ihre Ansprechpersonen
Alle Teammitglieder
Alexandra Masetti
Verlassenschaften und Nachlassspenden
alexandra.masetti@hilfsgemeinschaft.at
Telefon:01 330 35 45 30
Sonja Premur
Nachlassspenden und Verlassenschaft