Kritik an Republik für mangelhafte Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
Presse
UN-Fachausschuss veröffentlicht Handlungsempfehlungen an Republik nach Staatenprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention. Mit dabei auch Thema Mobilitätstraining und digitale Barrierefreiheit.
Österreich macht zu wenig, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Zu diesem Schluss kommt der UN-Fachausschuss nach der Staatenprüfung vom 22.-23. August 2023, bei der Österreich hinsichtlich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft wurde. Gestern wurden die Handlungsempfehlungen der UNO an die Republik Österreich veröffentlicht. Auf den 16 Seiten wird schnell klar, während die positiven Entwicklungen seit der ersten Staatenprüfung 2013 auf einer halben Seite abgehandelt werden, kann man auf den übrigen 15 Seiten lesen, wo der Fachausschuss noch Schieflagen wahrnimmt.
Wie bereits von Behindertenrat, Monitoringausschuss, Volksanwaltschaft, Behindertenanwältin und SLIÖ (Selbstbestimmt Leben Österreich) am Montag bei einer Pressekonferenz angekündigt, stellt die UNO u.a. große Mängel in den Bereichen Inklusive Bildung, Deinstitutionalisierung, Gewaltschutz und Diskriminierungsschutz fest.
Als Interessensvertretung ist die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs außerdem sehr erfreut, dass in den Handlungsempfehlungen mehrmals auf digitale Barrierefreiheit hingewiesen wurde. Der Fachausschuss kritisiert etwa, dass Websites und Apps öffentlicher Institutionen trotz gesetzlicher Verpflichtung noch immer nicht barrierefrei zugänglich sind und empfiehlt zudem, digitale Barrierefreiheitsstandards auch auf weitere Bereiche wie Gesundheit, bauliche Maßnahmen und auch auf Produkte wie Haushaltsgeräte auszuweiten. Auch erwähnt wird der Mangel an Mobilitätstrainerinnen und -trainern. Laut Fachausschuss muss der Staat dafür sorgen, auch weiterhin Mobilitätstrainings zu garantieren und empfiehlt zusätzlich einen Rechtsanspruch auf Mobilitätshilfen unabhängig des Beschäftigungsstatus.