Neue Therapie bei feuchter AMD
Medizin informiert
Wurde bei Ihnen die feuchte Form der AMD, ein DMÖ oder ein RVV diagnostiziert? Wenn ja, dann ist die so genannte intravitreale Injektion eine viel versprechende Behandlung, die vielen Patientinnen und Patienten die Sehkraft erhalten kann.
Die so genannte intravitreale Injektion (Spritze in den Glaskörper des Auges) ist eine viel versprechende Behandlung, die vielen Patientinnen und Patienten mit feuchter AMD, Diabetischem Makulaödem und Retinalem Venenverschluss die Sehkraft erhalten kann.
Was Sie unbedingt beachten sollten:
Wenn Ihre Fachärztin oder Ihr Facharzt die Behandlung mittels Injektion ins Auge verschrieben hat, können Sie diese in Österreich nur in einem Krankenhaus bekommen, weil die österreichischen Krankenkassen das dafür benötigte Medikament in der Ordination nicht erstatten.
In vielen Krankenhäusern wird aus Kostengründen oft ein nicht für diese Therapie zugelassenes Medikament verabreicht. Es gibt für dieses Medikament (Avastin®, Wirkstoff Bevacizumab) keine Zulassungsstudie für die Anwendung am Auge. Es ist nur für die Behandlung bestimmter Krebsarten zugelassen.
Vor der Abgabe dieses für die Anwendung im Auge nicht zugelassenen Medikaments müssen Sie aufgeklärt werden und schriftlich Ihre Einwilligung geben.
Sie können allerdings auch die Behandlung mit dem für die Therapie am Auge zugelassenen Medikament verlangen und werden dies in der Regel auch verabreicht bekommen. Bei der feuchten Form der Altersbedingten Makuladegeneration gibt es zwei zugelassene Wirkstoffe (Ranibizumab, Produktname Lucentis® und Aflibercept, Produktname Eylea®). Bei DMÖ und RVV gibt es einen zugelassenen Wirkstoff (Ranibizumab, Produktname Lucentis®). Es ist Ihr gutes Recht, ein zugelassenes Medikament zu verlangen und dieses auch zu bekommen.
Fragen, die Sie vor der Behandlung im Krankenhaus stellen sollten:
1) Mit welchem Medikament werde ich behandelt?
2) Ist dieses für die Behandlung am Auge zugelassen?
3) Gibt es gesicherte Daten über die Nebenwirkungen des Medikaments?
Wenn Sie mit dem Krebsmedikament Avastin® am Auge behandelt werden sollen, dann müssen Sie darüber aufgeklärt werden, dass dieses Medikament für die Behandlung nicht zugelassen ist und dass es keine gesicherten Langzeit-Studien über die Nebenwirkungen bzw. den Einfluss des Medikaments im Körper gibt.
Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, dass Sie auf eine Therapie mit einem zugelassenen Wirkstoff bestehen.