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Schluss mit digitalen Barrieren: 3 Fragen zum neuen Barrierefreiheitsgesetz

Barrierefreiheit

Heute wurde das neue Barrierefreiheitsgesetz verabschiedet. Was das für digitale Barrierefreiheit bedeutet.

Dass sich auch im digitalen Bereich wie bei Bankomaten, Ticketing-Schaltern und Websites Barrieren ergeben, interessiert die Privatwirtschaft bisher kaum. Diesem Problem soll das neue Barrierefreiheitsgesetz etwas entgegensetzen, das am 6. Juli 2023 im Nationalrat verabschiedet wurde.

Was heißt das für blinde und sehbehinderte Menschen?

Folgende Produkte und Dienstleistungen sollten in der gesamten EU ab spätestens Juni 2025 barrierefrei bedienbar sein:

  • Digitale Produkte: zB Bankomaten, Ticketautomaten, Smartphones, eBook-Lesegeräte, Hardwaresysteme, Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang und audiovisuelle Mediendienste.
  • Digitale Dienstleistungen: zB Online-Shops, eBooks, Bankdienstleistungen, elektronische Kommunikationsdienste, Dienstleistungen über Websites oder Apps, Notrufsysteme.
  • Personenverkehrsdienste: zB Websites, Ticket- und Selbstbedienungsterminals auf Flughäfen oder Bahnhof, elektronische Ticketdienste.

Gab es davor kein Gesetz dafür?

Doch, allerdings nur für die öffentlichen Stellen. Das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) von 2018 hat den Bund, die Länder und Gemeinden dazu verpflichtet, alle ihre Websites und mobilen Anwendungen sowie PDFs barrierefrei zu machen. Jetzt sind auch größere Unternehmen dran. Rüsten sie nicht auf Barrierefreiheit um, gibt es Geldstrafen bis in den fünfstelligen Bereich vom Österreichischen Staat.

Wie schätzt die Hilfsgemeinschaft das Gesetz ein?

Die gesetzliche Verankerung von digitaler Barrierefreiheit sei in Österreich überfällig, wie Vorstand Klaus Höckner betont. Kritik hat er im Ö1 Morgenjournal allerdings an den langen Übergangsfristen von teils 20 Jahren für Bankomaten geübt.